1936 untersagte der nationalsozialistische Staat alle kirchlichen Veranstaltungen in öffentlichen Räumen. Die Stadt entzog deshalb der Kirche das Nutzungsrecht des bisherigen Gottesdienstraumes. Im Schreiben des Erlanger Oberbürgermeisters vom 30.12.1936 ist zur Begründung ausgeführt:
"Der Kampf auf dem kirchlichen Gebiet hat solche Formen angenommen, dass keine die Gemeinschaft stärkenden, sondern vielmehr schwächenden Wirkungen davon ausgehen müssen. Die Deutschland und Europa bedrohenden Pläne der bolschewistischen Juden verlangen aber dringender denn je, dass wir das uns allen Gemeinsame an Schicksal und Verpflichtung in den Vordergrund stellen. Ich habe mich deshalb entschlossen, ab heute der Stadtgemeinde gehörige Räume an kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen nicht mehr zu überlassen."
Durch diese Verfügung sind die immer gut besuchten Gottesdienste und die Fortführung des Kindergottesdienstes in der Stadtrandsiedlung unmöglich geworden. Für die Siedlergemeinde wurde in der Folgezeit zweimal im Monat ein eigener Gottesdienst (im Sommer um 8.30 Uhr, im Winter um 15 Uhr) mit Kindergottesdienst in der Martinsbühler Kirche gehalten. Aber es war bei der großen Entfernung doch ein Notbehelf. Dieser dauerte die ganze Kriegszeit über an. Busverbindungen in die Stadt gab es damals noch nicht. Erst 1950 wurde Alterlangen und die Stadtrandsiedlung an das Omnibusverkehrsnetz angeschlossen. Es waren die wirklich Getreuen, die ab Januar 1937 den Fußweg zum Kirchgang (im Winter bei Dunkelheit) in die Martinsbühler Friedhofskirche auf sich nahmen.
Martinsbühler Kirche
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