Hygieneschutzkonzept der Johanneskirche

 

 

 

Hygieneschutzkonzept Evang.-Luth. Kirchengemeinde Johanneskirche, Schallershofer Str. 24, 91056 Erlangen

Stand 28.5.2022

Prinzipien: Abstand halten. Mund-Nasen-Bedeckung (MNB: FFP2-Maske). Händewaschen. Niesetikette. Zu Hause bleiben bei Krankheitsanzeichen.

Kirchenvorplatz, Kirchenraum, angrenzende Räume, Gemeindehaus

  • Auf den Wegen auf dem Kirchenvorplatz, im Kirchenraum, in den angrenzenden Räumen, sowie dem Gemeindehaus gelten die Regeln zum Mindestabstand und zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische oder FFP2-Maske).
  • Zur Zeit ist ein wird empfohlen, einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Wo dies nicht möglich ist und in Innenräumen generell, ist soll eine Maske getragen werden. Bei Bedarf wird eine Maske zur Verfügung gestellt.
  • An festen Sitzplätzen kann die Maske abgenommen werden.
  • Mitglieder eines gemeinsamen Hausstandes dürfen nebeneinander sitzen. Eine MNB ist soll auf dem Weg zum und vom Platz weg getragen werden.
  • Personen mit Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) oder Fieber sollen sich generell nicht in unseren Räumen aufhalten.
  • Desinfektionsspender zur Händedesinfektion stehen bereit.
  • Beim Betreten und Verlassen der Räume einschließlich der Kirche helfen Ordnungskräfte den Besuchern, die Regeln einzuhalten.
  • Entsprechend der jeweiligen Auslastung des Raumes sorgen die verantwortlichen Personen für eine ausreichende Lüftung.
  • Die maximale Belegung der einzelnen Räume ist in Tabelle 1 zu finden.

Gottesdienste

  • Die möglichen Plätze in der Kirche sind markiert, so dass der Mindestabstand von 1,50m jederzeit gewährleistet ist, in der Regel sitzen die Gottesdienstbesucher im Abstand von 2 m voneinander entfernt. Die Anzahl der Gottesdienstbesucher ist in Tabelle 1 angegeben.
  • Für Gottesdienste, bei denen eine größere Teilnehmeranzahl erwartet wird, muss man sich anmelden. Für jeden dieser Gottesdienste wird ein eigener Sitzplan erstellt. Die max. Teilnehmerzahl richtet sich danach, wie die aktuell geltenden Abstands- und Kontaktregelungen eingehalten werden können.
  • Gemeindegesang ist erlaubt. Es wird empfohlen, dabei eine Maske zu tragen. Gelegentlich werden Liedtexte zum Mitlesen und Mitdenken auf dem Gottesdienstblatt abgedruckt. Der Liturg weist zu Beginn auf die aktuell gültigen Regelungen hin, ebenso sind diese im Gottesdienstblatt zu finden.
  • Die Kirche wird unmittelbar nach jedem Gottesdienst durch Öffnen der Fenster und Türen gelüftet.
  • Headsets werden nicht benutzt, außer, sie sind einer Person persönlich zugeordnet.
  • Das Dekanat empfiehlt allen Mitwirkenden an Gottesdiensten, sofern sie nicht geimpft sind, vorher einen Corona-Test durchzuführen. Dazu können die bekannten Stellen genutzt werden (veröffentlicht unter www.erlangen.de/coronatest). Für kurzfristig erforderliche Tests liegen Kits in der Sakristei.

Gemeindliche Veranstaltungen (Gruppen, Kirchenmusik, Bücherei)

Für gemeindliche Gruppen gelten die Regelungen des Dekanats („Kirchliches Leben während der Coronavirus-Pandemie, aktuelles Update“). Dies sind im Wesentlichen die oben genannten allgemeinen Verhaltensempfehlungen mit folgenden Präzisierungen:

  • Bei Veranstaltungen, an denen die o. g. allgemeinen Regeln nicht eingehalten werden können, gilt die 3-G-Regel: Teilnehmen dürfen nur genesene, geimpfte oder negativ getestete Personen. Der Veranstalter führt eine Liste mit Name, Anschrift, sicherer Kontaktinformation und Aufenthaltszeit. Die Unterlagen werden vier Wochen aufbewahrt.
  • Für musikalische Proben und Aufführungen gelten staatliche Rahmenkonzepte (Anlage 25 und Anlage 26). Es sind eigene Hygienekonzepte erforderlich.
  • Die Belegungen der einzelnen Räume sind in Tabelle 1 zu finden.

Gastronomische Veranstaltungen (Kirchenkaffee, Café)

Für gastronomische Veranstaltungen gelten im Wesentlichen die Regeln der Gastronomie.

  • Es erfolgt nur eine einfache Bewirtung ohne Selbstbedienung und mit Verzehr am Sitz- oder Stehplatz.
  • Für den Kirchenkaffee gelten die Regeln des Gottesdienstes (Abstandsregel, Maskenpflicht für Beschäftigte).
  • Die Beschäftigten sollen eine MNB tragen.
  • Bild entfernt.Für den Cafébetrieb gelten erweiterte Regeln u. a. zur Kontaktverfolgung. Ein eigenes Hygienekonzept ist erforderlich.

Raumbelegungen

In der folgenden Tabelle sind die maximalen Personenanzahlen angegeben, die sich bei fester Sitzplatzanordnung unter Einhaltung des Mindestabstands ergeben. Von diesen kann abgewichen werden, wenn ein für die spezielle Veranstaltung erstellter Belegungsplan ausgearbeitet wird, der die Abstände lediglich zwischen Hausständen berücksichtigt bzw. wenn für die Veranstaltung die 3-G-Regel angewendet wird.

Bild entfernt. Bild entfernt.Raum                                                         max. Personenzahl

Kirchenraum                                             110

Mehrzweckraum / Bücherei                       10

Bild entfernt.Büro                                                           3 einschließlich Sekretärin. Es wird empfohlen,

                                                                  den Kontakt durch das geöffnete Bürofenster zu

                                                                  wählen Gemeindehaus, EG                                    35 Gemeindehaus, OG                                                             35 Gemeindehaus, UG, unten rechts                                         4 Gemeindehaus, UG, unten links                                            5 Gemeindehaus, UG, hinten                                                   7

Bild entfernt.Küchen                                                        1, Geschirr ist sofort zu spülen

Bild entfernt.Toiletten                                                      1, ggf. zusätzlich Hilfsperson

Tabelle 1: Maximale Personenzahl je Raum unter Normalbedingungen

Bei Veranstaltungen außerhalb fester Gruppen

Zur Überlassung des GH an außerkirchliche Nutzer muss bei entgeltlicher Überlassung ein Mietvertrag bzw. bei unentgeltlicher Nutzung ein Leihvertrag geschlossen werden. Der Mieter verpflichtet sich, ein eigenes rechtskonformes Hygieneschutzkonzept zu erstellen, das auch Bestandteil des Vertrages sein muss. Weiterhin verpflichtet sich der Mieter zur Erstellung einer Dokumentation der Gruppenteilnehmer (Name, Anschrift, sichere Kontaktmöglichkeit, Aufenthaltszeit) zur Nachverfolgung durch die Gesundheitsämter. Für nicht vermietete aber mitbenutzte Räume (Toiletten und Flur) sind wir als Vermieter in der Verantwortung. Hier gilt unser Hygieneschutzkonzept.

Für einzelne Gruppen erforderliche Konzepte werden vom Hygieneschutzbeauftragten Dr. Mattejat geprüft und dann im Pfarramt ausgedruckt und aufbewahrt.

Anlagen

  1. Bild entfernt.Bayerisches Ministerialblatt: Rahmenkonzept für Proben in den Bereichen Laienmusik und Amateurtheater, 13. September 2021
  2. Bild entfernt.Bayerisches Ministerialblatt: Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen, 14. September 2021

 

Dieses Hygieneschutzkonzept wurde erstellt nach den folgenden Rechtsgrundlagen:

16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, 1. und 2. Änderung Vorschriften unserer Evangelisch- Lutherischen Kirche in Bayern

Einstimmig beschlossen durch den Kirchenvorstand am 24.06.2020
Erneuert von Pfarrerin Dr. Schnupp 29.07.2020
Erneuert von Pfarrerin Dr. Schnupp am 30.09.2020
Erneuert von Pfarrerin Dr. Schnupp am 15.01.2021
Aktualisiert von Dr. A. Mattejat am 3.5.2021
Aktualisiert von Dr. A. Mattejat am 20.7.2021
Aktualisiert von Dr. A. Mattejat am 28.9.2021
Aktualisiert von Dr. A. Mattejat am 28.5.2022

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